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   OLG Bamberg, 21.02.1989 - 7 UF 87/88   

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https://dejure.org/1989,4670
OLG Bamberg, 21.02.1989 - 7 UF 87/88 (https://dejure.org/1989,4670)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.02.1989 - 7 UF 87/88 (https://dejure.org/1989,4670)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. Februar 1989 - 7 UF 87/88 (https://dejure.org/1989,4670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aberkennung der elterlichen Sorge für ein Kind ; Umgangsrecht eines Vaters mit seinen Kindern ; Berücksichtigung des Kindeswohles beim Umgangsrecht mit einem getrennt lebenden Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1488
  • FamRZ 1989, 890
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.02.1989 - 7 UF 87/88
    Das Höchstmaß an Geborgeneheit, das ihnen zu ihrem eigenen Wohle zu gewährleisten ist (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1989, 31, 34), ist daher mit dem Begehren des As nicht vereinbar.
  • BVerfG, 05.09.1986 - 1 BvR 794/86

    Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Schulpflicht - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.02.1989 - 7 UF 87/88
    Das Grundgesetz selbst setzt die Notwendigkeit der Bevormundung von Kindern voraus, wenn es einen Erziehungsauftrag von Eltern und Schule statuiert (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1986, 1079) und den Staat in Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG verpflichtet, Pflege und Erziehung der Kinder zu überwachen.
  • BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind;

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.02.1989 - 7 UF 87/88
    Auf eine starre Altersgrenze kann dabei nicht abgestellt werden (so auch Hinz, a.a.O. RN 30 zu § 1634 BGB m.w.N.), vielmehr hat stets eine am wohlverstandenen Interesse des Kindes orientierte Einzelabwägung zwischen den Anliegen des um eine Umgangsregelung nachsuchenden Elternteils einerseits und dem beachtlichen Willen des Kindes andererseits stattzufinden (BGH FamRZ 1980, 131).
  • BGH, 21.10.1964 - IV ZB 338/64

    Persönlicher Verkehr mit dem Kinde

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.02.1989 - 7 UF 87/88
    Stets aber muß auch dem gegenseitigen Liebesbedürfnis von Eltern und Kind Rechnung getragen werden (BGHZ 42, 371, 51 [BGH 21.10.1964 - IV ZB 338/64]; 219, 222; OLG Bamberg a.a.O.), fuhrt doch ein Defizit in diesem Bereich bei Kindern, wie heute unbestritten ist, leicht zu seelischen Schäden und sozialen Fehlentwicklungen, und ist es doch über die sich aus Art. 6 Abs. 3 GG ergebende Verpflichtung hinaus ein Gebot der Menschlichkeit, Eltern nicht ohne gewichtige Grunde jede Begegnung mit ihren Kindern abzuschneiden.
  • OLG Bamberg, 23.07.1985 - 7 UF 42/85
    Auszug aus OLG Bamberg, 21.02.1989 - 7 UF 87/88
    Auch läßt sich die stets in Betracht zu ziehende Ruckübertragung der elterlichen Sorge auf den zunächst davon ausgeschlossenen Elternteil umso schonender für das Kind durchfuhren, je intensiver seine Kontakte und Beziehungen zu diesem Elternteil sind (OLG Bamberg FamRZ 1985, 1175 ff. m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 03.11.1987 - 7 UF 47/87

    Eignung und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.02.1989 - 7 UF 87/88
    Erweist sich demnach eine Fremdbestimmung als Minderjährigenschutz, so ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Kindes nicht gegeben (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1986, 72; OLG Bamberg FamRZ 1988, 750).
  • AG Coburg, 07.07.2020 - 1 F 199/19

    Aufenthaltsbestimmungsrecht für minderjährige Tochter

    Das Kind ist nicht Objekt seiner Eltern, sondern Grundrechtsträger mit dem Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (OLG Bamberg, FamRZ 1989, 890, 891).
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